Rechnung swissbilling
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig für die Zahlung per Rechnung
Edition: 01.06.2024 – v. P007
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Zahlungen per Rechnung an die SWISSBILLING by CembraPay (nachfolgend «SWISSBILLING»). SWISSBILLING ist eine Marke der CembraPay AG mit Sitz am Bändliweg 20, CH-8048 Zürich. Jeder Verweis auf SWISSBILLING gilt als Verweis auf CembraPay AG. Mit der Wahl dieser Zahlungsart akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
A. Was ist die Zahlungslösung per Rechnung von SWISSBILLING?
1.1 Eine Zahlungslösung. SWISSBILLING ist eine Zahlungslösung, die es Ihnen erlaubt, Ihre Online- und Offline-Einkäufe per Rechnung in einer oder mehreren Raten zu bezahlen.
1.2 Basiert auf einer Forderungsabtretung. Juristisch gesehen entspricht die Zahlung per Rechnung an die SWISSBILLING der Abtretung einer Forderung des Leistungserbringers an SWISSBILLING: Die Rolle von SWISSBILLING beschränkt sich auf das Inkasso des für die Leistung geschuldeten Preises. Die an SWISSBILLING abgetretene Rechnung (die abgetretene Forderung) ist ausschliesslich an SWISSBILLING zu zahlen. Bezahlt der Kunde die Rechnung direkt an den Leistungserbringer, so entbindet ihn dies nicht von seiner Zahlungspflicht und er läuft Gefahr, die Rechnung zweimal bezahlen zu müssen!
1.3 Der Leistungserbringer bleibt der Hauptansprechpartner des Kunden. Alle mit dem Kaufvertrag verbundenen oder die Bestellung anderweitig betreffenden Pflichten des Leistungserbringers bleiben weiterhin bestehen: Mit Fragen oder Problemen betreffend Erbringung der vereinbarten Leistung muss sich der Kunde also an ihn wenden, egal, ob dies die Lieferung, die Warenrücksendung, die Qualität der Bestellung, die Erbringung der Leistung oder etwas anderes betrifft.
B. Wer kann die Zahlungslösung per Rechnung von SWISSBILLING benützen?
2.1 Kontrolle der Zahlungsfähigkeit. Aus Gründen der Sicherheit, der Risikokontrolle und zur Bekämpfung der Überschuldung knüpft SWISSBILLING die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung an ein internes Kontrollverfahren, das hauptsächlich auf einer automatischen computergestützten Datenverarbeitung basiert. Im Rahmen dieser Kontrolle prüft SWISSBILLING die Identität des Kunden, seine Adresse und seine Bonität. Im Übrigen stellt sie sicher, dass die Höchstgrenze für Zahlungen nicht überschritten wird. SWISSBILLING kann keinesfalls gezwungen werden, einen Antrag auf Zahlung per Rechnung anzunehmen, und ist nicht verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen. Dabei wird auf Folgendes hingewiesen:
- Personen, deren Adresse nicht in den üblichen Datenbanken aufgeführt ist, insbesondere bei der Post oder bei der CRIF AG in Zürich, können die Zahlungslösung SWISSBILLING nicht benützen. Sie müssen sich für die Aktualisierung ihrer Adresse an die CRIF AG in Zürich (www.crif.ch) wenden
- Bei der Kontrolle der Zahlungsfähigkeit berücksichtigen wir insbesondere unsere Erfahrungen mit vergangenen Zahlungen an SWISSBILLING sowie die Daten in der Datenbank der CRIF AG (www.crif.ch). Bei Fragen zu den in der Datenbank der CRIF AG enthaltenen Informationen gehen Sie nach der Anleitung auf der Webseite der CRIF AG vor.
2.2 Erklärungsbegehren. Käufer, deren Transaktion von SWISSBILLING abgelehnt wurde, können unter folgender Adresse eine Erklärung zu den Gründen verlangen: support@swissbilling.ch. Um die vertrauliche Behandlung der angeforderten Informationen zu garantieren, müssen sie einen Identitätsnachweis erbringen. Grundsätzlich werden diese Anträge innerhalb von 14 Tagen beantwortet.
C. Welche Gebühren entstehen dem Kunden für die Nutzung von SWISSBILLING?
3.1 Fakturierungskosten und Kosten des Postversands. Die Zahlungslösungen von SWISSBILLING werden grundsätzlich unentgeltlich angeboten, sofern keine Zusatzleistungen beansprucht oder Aufwände verursacht werden. Die Gebühr für den Postversand wird beim Check-out auf geeignete Art klar angegeben.
3.2 Kosten für Duplikate und Adresssuche. Für jedes beantragte Rechnungsduplikat in Papierform kann SWISSBILLING einen Betrag von CHF 5.00 in Rechnung stellen. Ist die vom Käufer bei der Bestellung angegebene Adresse nicht oder nicht mehr gültig, so ist SWISSBILLING berechtigt, für die Adresssuche zusätzlich eine Pauschale von CHF 25.00 in Rechnung zu stellen.
3.3 Rückerstattungsgebühr. Bei Rückerstattungen an den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 erhoben.
D. Was passiert bei Zahlungsverzug?
4.1 Zahlungsverzug. Die Rechnungen müssen SWISSBILLING innert der auf der Rechnung angegebenen oder der für die Zahlung der Raten vereinbarten Fristen beglichen werden. Erfolgt innerhalb der festgelegten oder vereinbarten Fristen keine Zahlung, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass SWISSBILLING ein förmliches Mahnverfahrens durchführen muss.
4.2 Mahngebühren. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist, muss er SWISSBILLING Mahngebühren bezahlen. Die Mahngebühren betragen CHF 25.00 für die erste Mahnung und CHF 25.00 für jede weitere Mahnung. Betrifft die Rechnung eine Zahlung in mehreren Raten, bewirkt der Verzug bei der Zahlung einer vereinbarten Rate die sofortige Fälligkeit des verbleibenden Rechnungsbetrages inklusive Gebühren und Zinsen.
4.3 Inkassogebühren. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist(en) keine Zahlung, kann SWISSBILLING Dritte mit dem Inkasso beauftragen und ist berechtigt, die Forderung(en) betreffend die fragliche Rechnung abzutreten. Bei einer Übergabe an einen Inkassopartner werden dem Kunden gemäss den Empfehlungen des VSI (www.inkassosuisse.ch) die folgenden Inkassogebühren berechnet:
- CHF 50.00 für Rechnungen bis CHF 20.00;
- CHF 70.00 für Rechnungen von CHF 21.00 bis CHF 50.00;
- CHF 100.00 für Rechnungen von CHF 51.00 bis CHF 100.00;
- CHF 120.00 für Rechnungen von CHF 101.00 bis CHF 150.00;
- CHF 149.00 für Rechnungen von CHF 151.00 bis CHF 250.00;
- CHF 195.00 für Rechnungen von CHF 251.00 bis CHF 500.00;
- CHF 308.00 für Rechnungen von CHF 501.00 bis CHF 1’500.00;
- CHF 448.00 für Rechnungen von CHF 1’501.00 bis CHF 3’000.00;
- CHF 960.00 bei Rechnungen über CHF 3'000.00.
SWISSBILLING behält sich in allen Fällen vor, zusätzlich 8% Verzugszins p.a., den Ersatz zusätzlicher Schäden sowie die Verfahrenskosten und -gebühren (Betreibung u.a.) in Rechnung zu stellen.
4.4 Bei Identitätsmissbrauch. Wenn ein Kunde meldet, eine Person habe eine Bestellung aufgegeben und dabei ohne seine Zustimmung seine Identität benützt, muss er bei den zuständigen Behörden Strafanzeige erstatten oder den Identitätsmissbrauch mit Urkunden klar belegen. Anschliessend muss er SWISSBILLING eine Kopie der Strafanzeige bzw. des Polizeirapports oder andere Beweise für den Identitätsmissbrauch bezüglich der fraglichen Rechnung übermitteln. Nach Erhalt dieser Dokumente vom Käufer kann SWISSBILLING ihre Forderungen sistieren, bis über die Strafanzeige entschieden wurde.
4.5 Bei Betrug oder einem anderen deliktischen Verhalten. Die Zahlungslösung per Rechnung von SWISSBILLING ist nach Treu und Glauben zu nutzen. Der Kunde muss darauf verzichten, wenn er zumutbarerweise weiss, wissen konnte oder hätte wissen müssen, dass er die Transaktion auf Rechnung nicht fristgerecht bezahlen kann. Ebenso ist es dem Kunden verboten, unter verschiedenen Identitäten Bestellungen bei SWISSBILLING aufzugeben. Ein solches Verhalten stellt einen Straftatbestand dar. Dasselbe gilt, wenn nur versucht wird, die Bestellung aufzugeben, und SWISSBILLING diese zurückweist. SWISSBILLING behält sich vor, Fälle dieser Art sofort und ohne weitere Rücksprache bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.
E. Datenschutz und Bonitätsprüfung
5.1 Allgemein. SWISSBILLING hält sich strikt an die gesetzlichen und regulatorischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere an das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). SWISSBILLING ist für die nachfolgenden Datenbearbeitungen verantwortlich. Die Datenschutzerklärung von SWISSBILLING (nachfolgend „Datenschutzerklärung“) enthält genaue Informationen darüber, wie SWISSBILLING Personendaten bearbeitet. Die jeweils gültige Datenschutzerklärung ist unter https://swissbilling.ch/de/datenschutzerklarung einsehbar.
5.2 Datenquellen. Bei der Nutzung der Zahlungsoption von SWISSBILLING werden Ihre Personendaten (z.B. Vorname und Name, E-Mail- und Postadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Warenkorb, Bestellhistorie, Zahlungsgewohnheiten, Bonitätsinformationen, IP-Adresse und Device-ID) gemäss der Datenschutzerklärung bearbeitet. Die bearbeiteten Personendaten erhält SWISSBILLING direkt von Ihnen, von der Datenbank von SWISSBILLING und von anderen Gruppengesellschaften der Cembra Money Bank AG (diese sind unter www.cembra.ch/gruppe ersichtlich; nachfolgend „Gesellschaften der Cembra-Gruppe“), von angeschlossenen Händlern und Kooperationspartner der SWISSBILLING, von Kreditauskunftskarteien wie die Intrum AG und CRIF AG, von Behörden wie Betreibungsämtern sowie von weiteren in der Datenschutzerklärung von SWISSBILLING erwähnten Dritten. Falls SWISSBILLING Daten von den Gesellschaften der Cembra-Gruppe erhält, verzichten Sie in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Bankgeheimnis.
5.3 Datenbearbeitungszwecke. SWISSBILLING bearbeitet die Personendaten der Kunden für folgende Zwecke: Identitäts- und Bonitätsprüfung, Erbringung und Verwaltung der Zahlungsoption und Dienstleistung (z.B. Inkasso von Rechnungen, zur Verwaltung der Geschäftsbeziehungen zum Kunden, zur Ausführung der vereinbarten Leistungen, zum Vertragsschluss, zur Beantwortung von Kundenfragen, zu Evaluierungs- und Verbesserungszwecken und zur Entwicklung neuer Produkte), Risiko- und Betrugsprävention sowie weitere in der Datenschutzerklärung festgehaltene Zwecke. Sie erklären sich damit einverstanden, dass SWISSBILLING und die Gesellschaften der Cembra-Gruppe Ihre Personendaten für Marketingzwecke und -auswertungen bearbeiten (namentlich für Qualitäts- und/oder Effektivitätsanalysen und –umfragen, um Profile zu erstellen sowie Ihnen Produkte und Dienstleistungen der Gesellschaften der Cembra-Gruppe und von Dritten per Post, E-Mail, SMS oder in der App -sofern vorhanden- anzubieten). Sie können Ihre Zustimmung zur elektronischen Kommunikation und zur Verwendung Ihrer Personendaten für Marketingzwecke jederzeit per Post, E-Mail: legal@swissbilling.ch oder in der App (sofern vorhanden) widerrufen.
5.4 Automatisierten Einzelentscheidungen. SWISSBILLING führt beruhend auf den übermittelten Kunden- und Auftragsdaten automatisierte Einzelentscheidungen über die Annahme oder Ablehnung einer Zahlungsoption aus. Im Falle einer Ablehnung können Sie verlangen, dass die Entscheidung von einer natürlichen Person überprüft wird.
5.5 Auftragsdatenbearbeitung. Sie nehmen zur Kenntnis, dass SWISSBILLING gewisse Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Administration des Vertragsverhältnisses (z.B. Antrags- und Vertragsabwicklung inkl. Bonitätskontrolle, Korrespondenzverkehr, Mahnwesen und Inkasso) sowie der Datenspeicherung ganz oder teilweise an Dritte im In- und Ausland auslagern kann. SWISSBILLING kann auch Dritte (z.B. Kooperationspartner, Händler, Agenturen) mit der Auswertung Ihrer Personendaten und dem Versand von Angeboten der Gesellschaften der Cembra-Gruppe beauftragen. In diesem Fall achtet SWISSBILLING darauf, dass die Auftragsbearbeiter und Empfänger der Personendaten der entsprechenden Geheimhaltungs- und Datenschutzpflicht unterstellt werden.
5.6 Internationale Übermittlung. Grundsätzlich speichert und bearbeitet SWISSBILLING die Personendaten des Kunden ausschliesslich in der Schweiz und in der EU. In gewissen Fällen können die Auftragsbearbeiter von SWISSBILLING jedoch Personendaten weltweit bearbeiten. Diese Fälle sind in der Datenschutzerklärung von SWISSBILLING beschrieben. SWISSBILLING stellt sicher, dass die lokalen Gesetzgebungen einen angemessenen Datenschutz nach Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV) gewährleisten, oder, falls die Gesetzgebung keinen ausreichenden Datenschutz gewährleistet, dass der Datenschutz mit anderen Mitteln, insbesondere Standardvertragsklauseln oder anderen angemessenen Garantien, sichergestellt wird.
F. Haftungsausschluss
6.1 Die Haftung von SWISSBILLING, ihren Mitarbeitenden oder Auftragnehmern wird grundsätzlich ausgeschlossen für Schäden aus den erbrachten Leistungen, vorbehaltlich rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 100 Abs.1 OR, insbesondere bei Annahmeverweigerung oder Störungen ihrer Dienstleistung für die Ausführung einer Bestellung.
G. Verschiedenes
7.1 Verrechnungsverbot. Rechnungen, die der Kunde SWISSBILLING schuldet, dürfen nicht mit Forderungen gegenüber dem Leistungserbringer verrechnet werden.
7.2 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SWISSBILLING kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vorankündigung per E-Mail an die beim Kauf angegebene Adresse jederzeit ändern. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Versand dieser Nachricht schriftlichen Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.
7.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Im Streitfall gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Lausanne (Schweiz).
7.4 Bei Fragen kann der Kunde die SWISSBILLING unter der Adresse SWISSBILLING c/o CembraPay AG, Bändliweg 20, Postfach, CH-8048 Zürich, kontaktieren.